Trennungsjahr berechnen — 1-Jahres- und 3-Jahres-Marke für die Scheidung
Trennungsdatum eingeben — der Rechner zeigt taggenau die 1-Jahres-Marke für die einvernehmliche Scheidung (§ 1566 Abs. 1 BGB) und die 3-Jahres-Marke für die Scheidung auch ohne Zustimmung (§ 1566 Abs. 2 BGB), inklusive Fortschrittsanzeige.
Angaben zur Trennung
Datum des Trennungsbeginns eingeben — die Fristen und der Status werden automatisch berechnet.
Diese Berechnung ist keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr. Bei Scheidungsabsicht einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht konsultieren.
Was bedeutet Getrenntleben?
Härtefallregelung
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Die Härtefallregelung (§ 1565 Abs. 2 BGB) wird nur als Hinweis genannt, nicht berechnet — die Einschätzung ist immer eine Einzelfallfrage.
- Ein Versöhnungsversuch über 3 Monaten hinaus wird nur als Warnhinweis markiert, das Tool berechnet keine neue Trennungsfrist automatisch.
- Ob tatsächlich Getrenntleben im Sinne von § 1567 BGB vorliegt (insbesondere bei gemeinsamer Wohnung), prüft dieses Tool nicht — es rechnet nur mit dem eingegebenen Datum.
- Zusätzliche Verfahrensvoraussetzungen einer Scheidung (Antrag, Zuständigkeit, Anwaltszwang) sind nicht Teil dieser Berechnung.
- Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Einschätzung des Einzelfalls.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Ab wann läuft das Trennungsjahr für die Scheidung?
Getrenntleben liegt vor, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte erkennbar nicht mehr wünscht, diese wiederherzustellen, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (§ 1567 Abs. 1 BGB).
Was ist die 1-Jahres-Marke?
Die 1-Jahres-Marke (§ 1566 Abs. 1 BGB) ist der früheste Zeitpunkt für eine einvernehmliche Scheidung — beide Ehegatten sind sich einig und stimmen der Scheidung zu.
Was ist die 3-Jahres-Marke?
Die 3-Jahres-Marke (§ 1566 Abs. 2 BGB) erlaubt eine Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten — nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderleglich als gescheitert.
Ist Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich?
Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ("Trennung von Tisch und Bett") — vorausgesetzt, getrennte Haushaltsführung, getrennte Kasse und kein gemeinsames Wirtschaften sind klar erkennbar und im Zweifel nachweisbar.
Gibt es eine Scheidung ohne Trennungsjahr?
Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist ausnahmsweise möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB, etwa bei schwerer Misshandlung). Dies ist eine enge Ausnahme mit hohen Hürden — dieser Rechner liefert dazu kein Ergebnis, nur diesen Hinweis.